Der Datenschutz innerhalb eines Unternehmens ist ein lebendiger Organismus und entwickelt sich, wie das Unternehmen selbst, ständig weiter. Es werden neue Anforderungen an Datenschutzrichtlinien gestellt, neue Systeme werden eingeführt oder die Schulung durch den internen Datenschutzbeauftragten wird verändert. Es ist eine große Herausforderung hier einen ganzheitlichen Überblick über die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes zu behalten.
Einmal jährlich wird vorgeschrieben, dass der Datenschutzbeauftragte – egal ob intern oder extern – einen Datenschutzaudit durchführt. In diesem Audit werden alle Bereiche standardisiert überprüft und in einem Bericht festgehalten welche Maßnahmen noch zu ergreifen oder zu verbessern sind.
Je nach Betriebsgröße und Umfang kann ein solcher Audit sehr umfangreich werden. Zur Entlastung des internen Datenschutzbeauftragten können Sie auch einen externen Auditor mit dieser Aufgabe betrauen.
Ein Datenschutzaudit kann auch zu Beginn der Datenschutz-Arbeiten gemacht werden um den jeweiligen Ist-Zustand zu ermitteln. Im Anschluss an den Datenschutzaudit wird ein entsprechendes Datenschutzkonzept entwickelt. Auch eventuelle Lücken im Datenschutz können durch den Audit geschlossen werden.
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