Ein Datenschutzbeauftragter ist zwingend zu bestellen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Darüber hinaus ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen – unabhängig von der Personenanzahl. Liegt Ihre Hauptaufgabe in der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten ist ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter sein oder extern bestellt werden. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bringt viele Vorteile mit sich.
Transparente Kostenstruktur durch vertraglich festgelegte Preise
Zertifizierte, sofort abrufbare Fachkunde
Keine Schulungskosten für Mitarbeiter
Risikominimierung für Unternehmen
Neutrale Person, die sowohl nach Außen als auch innerhalb im Sinne des Unternehmens agiert
Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit fristgerecht beendet werden
Keine Bindung von Unternehmensressourcen
100% Ressourcennutzung für das Thema Datenschutz
Keine Interessenskonflikte
Sehr hohe Flexibilität
Bereits als Einzelunternehmer erheben Sie personenbezogene Daten, wenn Sie jemand über Ihr Kontaktformular kontaktiert. Neben diesem nach außen gerichteten Datenschutz sollten Sie auch den Datenschutz im internen Bereich bedenken. Beispiele wir das Zweckentfremden von Mitarbeiterdaten aus persönlichen Motiven sind keine Seltenheit. Mit einem strukturierten Vorgehen vermeiden Sie gefährliche Situationen und haben immer einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite.
Philipp Steuber
B. Sc. Wirtschaftsinformatik & Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)