Externer Datenschutzbeauftragter

Vorteile und Voraussetzungen

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen?

Ein Datenschutzbeauftragter ist zwingend zu bestellen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Darüber hinaus ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen – unabhängig von der Personenanzahl. Liegt ihre Hauptaufgabe in der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten ist ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter zu melden. Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter sein oder extern bestellt werden. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bringt viele Vorteile mit sich.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Transparente Kostenstruktur durch vertraglich festgelegte Preise

  • Zertifizierte, sofort abrufbare Fachkunde

  • Keine Schulungskosten für Mitarbeiter

  • Risikominimierung für Unternehmen

  • Neutrale Person, die sowohl nach Außen als auch innerhalb im Sinne des Unternehmens agiert

  • Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten kann jederzeit fristgerecht beendet werden

  • Keine Bindung von Unternehmensressourcen

  • 100% Ressourcennutzung für das Thema Datenschutz

  • Keine Interessenskonflikte

  • Sehr hohe Flexibilität

Bereits als Einzelunternehmer erheben Sie personenbezogene Daten, wenn Sie jemand über Ihr Kontaktformular kontaktiert. Neben diesem nach außen gerichteten Datenschutz sollten Sie auch den Datenschutz im internen Bereich bedenken. Beispiele wie das Zweckentfremden von Mitarbeiterdaten aus persönlichen Motiven sind keine Seltenheit. Mit einem strukturierten Vorgehen vermeiden Sie gefährliche Situationen und haben immer einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite. 

Philipp Steuber

B. Sc. Wirtschaftsinformatik & Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)

Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Bayern, Sachsen und Thüringen