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  • Warum Datenschutz?

    – Geschützt in der digitalen und analogen Welt –

Europa schafft eine Grundverordnung zum Datenschutz

Die Problematik, den Datenschutz mit den technischen Entwicklungen Schritt halten zu lassen, hat auch den Gesetzgeber erreicht. Die Europäische Union hat zum Schutz für personenbezogene Daten und für die Datenverarbeitung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen rechtlichen Rahmen geschaffen. In der DSGVO wird u.a. die Art und Weise der Datenverarbeitung oder auch die Rechte betroffener Personen geregelt. In Deutschland war es schon vorher oft Ihre Pflicht, dass ein (externer) Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt wird. Die DSGVO hat diese Regelung nun auf Europa ausgedehnt. Insgesamt wird der Datenschutz transparenter angelegt und Sie als Unternehmen müssen klarer kommunizieren, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden und welche Rechte für Betroffene bestehen. 

  • Starke Partnerschaft

    Gerade im Bereich des Datenschutzes kommt es auf eine starke Partnerschaft an. Aus diesem Grund ist Digital Born der richtige Ansprechpartner rund um das Thema Datenschutz. Wir verstehen uns als Partner, der auch kurzfristig helfen kann. So ist es unablässig bei einer Datenpanne innerhalb von 72 Stunden zu reagieren. Bei Digital Born erhalten Sie einen festen Ansprechpartner, der für alle Ihre Anfragen verfügbar ist und Ihnen weiterhelfen kann. 

Egal ob in digitaler oder analoger Form – bei vielen Geschäftsprozessen fallen personenbezogene Daten an. In analogen Zeiten bestand Ihr Datenschutz für personenbezogene Daten in der Aufbewahrung schriftlicher Aufzeichnungen in abgeschlossenen Aktenschränken und Tresoren. Ihre digitalen Systeme brauchen Datenschutz in einem virtuellen Raum. Ob in Ihrer Ablage, Bestellung, Kommunikation, Mitarbeiterverwaltung, Lohnwesen, Rechnungsstellung oder Zulieferung. Datenschutz muss heute aufgrund der komplexen und zentralen Erfassung an vielen Stellen gleichzeitig ansetzen. Hierbei kann ein zertifizierter, externer Datenschutzbeauftragter helfen. Der Datenschutzbeauftragte, heute sogar gesetzlich vorgeschrieben, muss in vielen Bereichen den Datenschutz gewährleisten.

Datenschutz beginnt schon in vermeintlich kleinster Dimension, da bereits ein Selbstständiger ohne Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeitet. Bei Unternehmen, die bis zu zwanzig Mitarbeiter beschäftigen ist noch kein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben. Das Thema Datenschutz bleibt aber trotzdem wichtig. Darüber hinaus können andere Kriterien die Bestellung eines (externen) Datenschutzbeauftragten notwendig machen. Erfahren Sie hier mehr, wann genau die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig ist. 

Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Überzeugen Sie sich von den Vorteilen eines externen Datenschutzbeauftragten und erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.